Datenschutz & Datensicherheit

Mit Sendinblue versenden Sie Ihre Newsletter-Kampagnen rechtssicher und DSGVO-konform.

Liebe Kunden, Liebe Interessenten,

diese Seite wird Ihnen helfen, den Newsletter-Versanddienst von Sendinblue in Ihrem Unternehmen rechtlich konform einzugliedern (keine Rechtsberatung). Sendinblue hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Kunden eine einfach zu bedienende, performante und rechtssichere E-Mail Marketing Software anzubieten.

Für unser Newsletter Tool bedeutet das eine gute Usability, für unseren Datenschutz rechtssichere Verträge (AV), den Serverstandort Deutschland und ein TÜV Rheinland-Prüfbericht. Wir möchten Ihnen daher einen standardisierten Prozess anbieten, mit dem Sie im Rahmen unserer Dienstleistung dem oft mühsamen Thema Datenschutz unkompliziert und schnell gerecht werden.

Datenverarbeitung im Auftrag

Die Auftragsverarbeitung (AV) regelt die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Dabei sind Sie Auftraggeber, da Sie Empfängerdaten an Sendinblue übertragen, und Sendinblue Auftragnehmer, da wir diese Empfängerdaten entgegennehmen und verarbeiten.

Zur Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, bietet Ihnen Sendinblue einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 der DSGVO und den übrigen Datenschutzvorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Diesen Vertrag können Sie wie folgt abschließen:

  1. Loggen Sie sich in Ihren Sendinblue Account ein.
  2. Klicken Sie im Hauptmenü auf Ihr Profil.
  3. Wählen Sie dann das Tab „Rechtsdokumente“.
  4. Folgen Sie dann den Schritten zum Abschluss des Vertrags.
Hier geht's zur Vorschau des AV-Vertrags.

TÜV Rheinland-Prüfbericht

In Art 28ff. der DSGVO verlangt der Gesetzgeber außerdem, dass sich der Auftraggeber (Sie) regelmäßig von der korrekten Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) beim Auftraggeber überzeugt. In der Praxis würde das heißen, Sie müssten einmal im Jahr Sendinblue besuchen und sich vor Ort von unseren TOMs überzeugen.

Ein Vorgehen, das für Sie nicht praktikabel wäre. Eine mögliche Unterstützung bietet daher unser TÜV-Prüfbericht: Geprüfte technische und organisatorische Maßnahmen. Der TÜV Rheinland hat sich damit als unabhängiger Dritter von der korrekten Umsetzung unserer TOMs überzeugt. Der Prüfbericht kann bereits als ausreichender Nachweis gelten.