Datenschutz im E-Mail Marketing

Lernen Sie die Grundlagen für DSGVO-konformes E-Mail Marketing. In diesem Modul führen wir Sie Schritt für Schritt durch die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und wie Sie diese korrekt umsetzen. Daneben erhalten Sie zusätzlich eine Checkliste, wie Sie Ihr Anmeldeformular, Ihre Double-Opt-in-E-Mail sowie den Footer jeder E-Mail gestalten müssen, damit diese rechtskonform sind. Dies ist das dritte Modul unseres kostenlosen E-Mail-Marketing-Kurses der Brevo Academy.

17 Minuten
3 Videos
4 Fragen

Sie kennen die datenschutzrechtlichen Anforderungen im E-Mail Marketing.

Sie wissen, wie Sie ein Anmeldeformular und eine Double-Op-in-E-Mail gemäß der Anforderungen der DSGVO gestalten müssen.

Sie kennen die datenschutzrechtlichen Fallstricke und üblichen Fehler.

Was ist die DSGVO?

4:06 min

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist am 25. Mai 2018 in der EU in Kraft getreten. Wenn Ihre Empfänger in der Europäischen Union ansässig sind, muss Ihr E-Mail Marketing DSGVO-konform sein und alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz befolgen. In diesem Video erfahren Sie, für wen die DSGVO gilt und wie die Verordnung persönliche Daten und Datenschutz definiert. So wissen Sie ganz genau, wie Sie mit Ihren Kontaktdaten korrekt umgehen.

So setzen Sie die Anforderungen der DSGVO im E-Mail Marketing um

11:43 min

Jetzt, da Sie einen Überblick über die DSGVO erhalten haben, ist es an der Zeit, zu den praktischen Tipps zu kommen. Was müssen Sie tun, um die rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu befolgen? Dieses Video führt Sie Schritt für Schritt durch die allgemeinen Anforderungen durch. Wir zeigen Ihnen auf, welche Informationen im Footer Ihrer E-Mails enthalten sein müssen sowie wie Sie ein DSGVO-konformes Anmeldeformular und Double-Opt-in-E-Mail gestalten müssen. Daneben weisen wir Sie auf typische Fehler hin und geben Hinweise, wie Sie diese vermeiden.

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Datenschutz bei Brevo

1:06 min

Bevor Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden an einen Drittanbieter weitergeben können, müssen Sie zunächst einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, kurz AV, mit dem Drittanbieter, z.B. Brevo, abschließen. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wo Sie in Ihrem Brevo-Konto den AV online abschließen können.

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